Artikelsuche
Informationen

Artikel 2 / 3
Artikeldetails
ISBN 978-3-86636-198-0
1. Auflage von 2018
Maßstab: 1:75.000
Format (B x H): 12.5 x 22.5 cm
Format offen (B x H): 90 x 63 cm
Verarbeitung: gefalzt
Gewicht: 50 g
Keine Bewertungen
Fahrradkarte Kiel
Eckernförde bis Hohwacht. Mit Ostseeküsten-Radweg.
ISBN 978-3-86636-198-0
1. Auflage von 2018
Maßstab: 1:75.000
Format (B x H): 12.5 x 22.5 cm
Format offen (B x H): 90 x 63 cm
Verarbeitung: gefalzt
Gewicht: 50 g

[+] zoom

Dieser Artikel wird auf wasser- und reißfestem Material gedruckt.

Dieser Artikel wird auf wasser- und reißfestem Material gedruckt.
Keine Bewertungen
Sofort lieferbar.
Die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel ist ein Inbegriff von maritimen Flair und einer reichen Geschichte. Die Küstenregionen zwischen Hohwachter Bucht, Kieler Bucht und Förde sowie die Eckernförder Bucht zählen zu den beliebtesten Ferienregionen in Schleswig-Holstein. Nicht minder besucht ist die Holsteinische Schweiz mit ihren unzähligen großen und kleinen Seen. Die Naturpark-Regionen Holsteinische Schweiz und Westensee versprechen mit ihrer zauberhaften Landschaft und außergewöhnlichen Naturschönheiten einen hohen Erholungswert und vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Dafür sprechen solch klangvolle Namen, wie Ascheberg, Bordesholm, Eutin, Gettorf, Lütjenburg, Bad Malente, Preetz, Schönberg, Schwentinenthal, Wankendorf, das Ostseeheilbad Hohwacht sowie die Ostseebäder Laboe, Sieksdorf und Strande.
Der Kartenausschnitt reicht von Eckernförde und Suhrendorf im Norden und bis nach Neumünster und Ostseebad Sierksdorf im Süden sowie von Eckernförde und Nortorf im Westen bis zum Weißenhäuser Strand und Neustadt in Holstein im Osten.
Der Kartenausschnitt reicht von Eckernförde und Suhrendorf im Norden und bis nach Neumünster und Ostseebad Sierksdorf im Süden sowie von Eckernförde und Nortorf im Westen bis zum Weißenhäuser Strand und Neustadt in Holstein im Osten.
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
Es liegen keine Kommentare zu diesem Artikel vor.
Artikel 2 / 3